[ Für fachkundige Anwender ]

Sicherheit ist kein Feature. Sie ist die Architektur.

Datenschutz und Nachvollziehbarkeit sind im Datenmodell von Pleniofy verankert – nicht nachträglich aufgesetzt.

Nachweisbarkeit

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DSGVO-Nachweisbarkeit

Freigabepflichtige Änderungen werden mit Antragsteller, Entscheider, Alt- und Neuwert sowie Begründung protokolliert (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).

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Vollständiges Änderungsprotokoll

Jeder Schreibvorgang an Personendaten wird erfasst – lückenlos und nachvollziehbar.

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Selbstauskunft

Mitarbeiter berichtigen ihre eigenen Daten direkt (Art. 16 DSGVO) – ohne Umweg über eine Freigabe.

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Betroffenenrechte

Auskunft, Löschung und Berichtigung als geführte Anfragen – klar nachvollziehbar für alle Beteiligten.

Technische Absicherung

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Fail-closed-Berechtigungen

Jede Schnittstelle wird geprüft, bevor Zugriff gewährt wird – nicht danach. Rollen sind mandanteneigen, Rechte wirken pro Funktion und Bereich.

🛡️

Sichere Datenzugriffe

Durchgängig parametrisierte Datenbankabfragen schützen zuverlässig vor SQL-Injection.

🔑

Token-basierte Authentifizierung

Anmeldung per JWT mit Geräte-Bindung – Sitzungen bleiben an das jeweilige Gerät gekoppelt.

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Sichere System-Kommunikation

Schnittstellen zwischen Systemen sind HMAC-signiert und nutzen zeitlich begrenzte Tokens.

Diagnose & Ausblick

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Diagnose-Modus

Ein zeitlich begrenzter Diagnose-Modus erfasst Fehler und exportiert sie – für schnellen, gezielten Support.

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Elektronische Signaturen (Roadmap)

Manipulationssichere Versiegelung (SES) ist die Basis; fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen nach eIDAS (AES/QES) sind als Erweiterung geplant.

Pleniofy stellt die technischen Grundlagen für DSGVO-Konformität bereit. Die abschließende rechtliche Bewertung erfolgt durch den Datenschutzbeauftragten bzw. Rechtsbeistand des Kunden.

Fragen zu Sicherheit oder Compliance?

Wir sprechen gern direkt mit eurer IT oder dem Datenschutzbeauftragten.

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