🔒 Sicherheit & Datenschutz

Datenschutz und Nachvollziehbarkeit sind im Datenmodell von Pleniofy verankert, nicht nachträglich aufgesetzt.

DSGVO-Nachweisbarkeit

Freigabepflichtige Änderungen werden mit Antragsteller, Entscheider, Alt- und Neuwert sowie Begründung protokolliert (Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Jeder Schreibvorgang an Personendaten landet im Änderungsprotokoll.

Selbstauskunft & Betroffenenrechte

Mitarbeiter:innen berichtigen ihre eigenen Daten (Feld-Tier T1) direkt, ohne Umweg über eine Freigabe (Art. 16 DSGVO). Auskunft, Löschung und Berichtigung laufen als geführte Anfragen.

Technische Absicherung

  • Fail-closed-Berechtigungen: jede Schnittstelle wird geprüft, bevor Zugriff gewährt wird – nicht danach
  • Sichere Datenzugriffe: durchgängig parametrisierte Datenbankabfragen (Schutz vor SQL-Injection)
  • Authentifizierung: JWT mit Geräte-Bindung
  • System-zu-System-Kommunikation: HMAC-signiert mit zeitlich begrenzten Tokens

Diagnose-Modus

Ein zeitlich begrenzter Diagnose-Modus erfasst Fehler und exportiert sie – für schnellen, gezielten Support.

Elektronische Signaturen (Roadmap)

Manipulationssichere Versiegelung (SES) ist die Basis; fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen nach eIDAS (AES/QES) sind als Erweiterung geplant.

Pleniofy stellt die technischen Grundlagen für DSGVO-Konformität bereit. Die abschließende rechtliche Bewertung erfolgt durch den Datenschutzbeauftragten bzw. Rechtsbeistand des Kunden.